Die eigene Immobilie clever erneuern

Ausgangslage
Im Laufe der Zeit sind bei jeder Immobilie Instandsetzungen und Erneuerungen fällig: Fassaden-Renovation, die Küche und Nasszellen müssen erneuert werden oder die Heizung muss ersetzt werden. Manchmal erfordern auch die Lebensumstände einen Umbau oder Anpassungen. Mit geschickten Investitionen lässt sich der Wert der Immobilie nicht nur erhalten, sondern auch steigern.

Prüfen und evaluieren, was sich lohnt
Professionelle Immobilienbesitzer verfolgen ein klares Ziel: Sie wollen den Wert der Liegenschaft langfristig steigern. Somit gehen sie systematisch vor, wenn sie eine Renovation oder Erneuerung planen. Private Immobilienbesitzer sollten das auch tun. Clever geplant, kann die Wertveränderung höher ausfallen als die Investition. Welchen Einfluss eine Massnahme auf den Wert hat, hängt von vielen Faktoren ab und sollte daher immer individuell abgeklärt werden. Unter anderem spielt die noch vorhandene Restlebensdauer der Bauteilgruppe eine Rolle. Wenn eine Bauteilgruppe generell den Zeitpunkt «End-of-Life» erreicht hat, ist ein Ersatz am sinnvollsten. Am besten lassen Sie mittels eines Expertengutachtens berechnen, wie sich die geplanten Eingriffe auf den Wert Ihres Eigenheims auswirken.

Nicht planlos renovieren oder erneuern
Erneuerungskosten, die als werterhaltend und nicht als wertvermehrend eingestuft werden, darf man in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das führt dazu, dass viele Eigenheimbesitzer jedes Jahr kleinere Erneuerungen durchführen, nur um Steuern zu sparen. Das Resultat sind dann oft Immobilien, die für potentielle Käufer wie ein Flickenteppich aussehen, weil z. Bsp. in jedem Zimmer ein anderer Bodenbelag verlegt ist. Auch neue Fenster in einer alten und vergilbten Fassade wirken sich nicht verkaufsfördernd aus. Kaufinteressenten stellen zwar fest, dass investiert wurde, aber auch dass die Korrektur kostspielig werden dürfte. Es lohnt sich daher, Instandsetzungsarbeiten/Erneuerungen in sinnvolle Massnahmenpakete aufzuteilen und zum Beispiel Fassade, Fenster und Heizung oder Küche, Nasszellen sowie Wand- und Deckenuntersichten gleichzeitig zu erneuern. In den meisten Kantonen darf man auch die Kosten für Massnahmen steuerlich abziehen, die den Energieverbrauch senken oder sonst nachhaltig wirken – auch wenn solche Investitionen zum Teil wertvermehrend sind. Vollständig abzugsfähig sind z. Bsp. die Kosten für eine bessere Wärmedämmung oder für besser isolierte Fenster. Übersteigen die abzugsfähigen Investitionen im Entstehungsjahr das steuerbare Einkommen, können sie seit Anfang 2020 neu bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Sollte der Eigenmietwert abgeschafft werden, könnten allerdings auch Unterhaltskosten und Energiesparkosten künftig nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig sein.

Potential für Umnutzung prüfen lassen
Es lohnt sich auch zu prüfen, ob das Grundstück optimal ausgenützt ist. Ältere Häuser stehen oft auf den Grundstücken von 1'000 Quadratmetern oder mehr. Solche Liegenschaften haben vielfach ein grosses Potential. Wenn es die Bauzonenordnung und Ausnützungsziffer bzw. Baumassenziffer erlauben, könnte auf dem Grundstück z. Bsp. ein Mehrfamilienhaus mit modernen und altersgerechten Eigentumswohnungen entstehen. Eine Wohnung könnte man selber nutzen und die anderen vermieten.

Professionelle Beratung
Die Immobilienspezialisten der UBV Immobilien Treuhand AG ermitteln den Wert und das Potential Ihrer Liegenschaft. Sie bewerten Ihre Immobilie anhand einer Besichtigung und anerkannten Bewertungsmethoden (Swiss Valuation Standard). Mit einer Potentialanalyse zeigen sie Ihnen die Umnutzungsmöglichkeiten Ihres Grundstückes auf, schätzen die nötigen Investitionen und ermitteln die mögliche Rendite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Kennenlernen. Wenden Sie sich direkt an unseren Fachspezialisten Rolf Schmid (Tel.: 044 922 90 19).

Ihr Ansprechpartner

Rolf Schmid

Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Immobilienbewertung
Leiter Immobilienvermarktung
dipl. Immobilienökonom FH
Immobilienbewerter DAS/FH

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